Ratgeber Rehabilitation nach Krebs
Informationen für Betroffene und AngehörigeLinks zu Rehabilitation nach Krebs
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.
www.degemed.de
Arbeitskreis Gesundheit e.V.
www.arbeitskreis-gesundheit.de
Deutsches Krebsforschungszentrum
www.krebsinformationsdienst.de
Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
www.krebsgesellschaft.de
Informationen zur onkologischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
Möchte ein Patient nach der Ersttherapie von Krebs die onkologische Rehabilitation in Form einer AHB in Anspruch nehmen, erfolgt der Antrag bereits noch während des Aufenthalts im Krankenhaus. Im Regelfall reicht der behandelnde Arzt, nach der Einschätzung der sozialmedizinischen Voraussetzungen, den Antrag im Namen des Patienten ein, der zuständige Kostenträger prüft und die Rehabilitation kann spätestens zwei Wochen nach der Therapie im Krankenhaus beginnen.
In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Kostenübernahme der gewünschten Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt wird oder dem Wunsch- und Wahlrecht des Patienten nicht entsprochen wird. In solchen Fällen kann sich ggf. ein Widerspruchsverfahren lohnen.
Die onkologische Rehabilitation soll sich bestenfalls unmittelbar an die stationäre Therapie nach einer Krebserkrankung
Die onkologische Rehabilitation soll sich im Regelfall an die Erstbehandlung der Krebserkrankung anschließen und innerhalb eines Jahres nach der abgeschlossenen Therapie von Krebs erfolgen. Die Dauer der onkologischen Rehabilitation beträgt im Regelfall drei Wochen.
Leistungen zur onkologischen Rehabilitation können auch als Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgen. Die AHB soll sich nahtlos an die Therapie von Krebs im Krankenhaus anschließen, spätestens aber zwei Wochen danach beginnen. Voraussetzung für eine AHB ist die abgeschlossene Erstbehandlung von Krebs. Ist eine ambulante Chemotherapie erforderlich, sollte diese bereits vor Antritt der AHB begonnen haben.