Informationen für Betroffene und Angehörige

Ratgeber Rehabilitation nach Krebs

Informationen für Betroffene und Angehörige
 
 
Rehabilitation nach Krebs

Links zu Rehabilitation nach Krebs

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.
www.degemed.de

Arbeitskreis Gesundheit e.V.
www.arbeitskreis-gesundheit.de

Deutsches Krebsforschungszentrum
www.krebsinformationsdienst.de

Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
www.krebsgesellschaft.de

Informationen zur onkologischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de


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Die Diagnose Krebs ist für die Betroffenen nicht nur in körperlicher Hinsicht ein schwerwiegender Befund, der das alltägliche Leben vollkommen verändert. Die Therapie von Krebs kann ein langwieriger Prozess sein, in dem der Patient auch seelisch häufig Unterstützung benötigt.

Eine onkologische Rehabilitation in einer Rehaklinik umfasst therapeutische Maßnahmen im psychischen und physiologischen Bereich und schließt sich bestenfalls direkt an die Therapie im Krankenhaus an, kann aber bis zu einem Jahr nach der Erstbehandlung erfolgen. Ziel der Rehabilitation ist es, den Patienten nach seiner Krebsbehandlung wieder in das gesellschaftliche Leben einzugliedern und ihm ein autonomes Leben nach Krebs zu ermöglichen.

Die onkologische Rehabilitation soll sich bestenfalls unmittelbar an die stationäre Therapie nach einer Krebserkrankung anschließen, jedoch innerhalb eines Jahres nach der Akutphase der Krebserkrankung. Die Antragstellung einer Rehabilitation nach Krebs sollte bereits so früh wie möglich im Krankenhaus erfolgen, um eine Verzögerung aufgrund der Bearbeitung des Antrags zu verhindern. Die onkologische Rehabilitation kann sowohl in einer stationären als auch ambulanten Rehaklinik durchgeführt werden. Kostenträger ist im Regelfall die gesetzliche Rentenversicherung. Für die Beantragung wird ein ärztliches Gutachten benötigt.

Anschlussrehabilitation

Die onkologische Rehabilitation soll sich im Regelfall an die Erstbehandlung der Krebserkrankung anschließen und innerhalb eines Jahres nach der abgeschlossenen Therapie von Krebs erfolgen. Die Dauer der onkologischen Rehabilitation beträgt im Regelfall drei Wochen.

Leistungen zur onkologischen Rehabilitation können auch als Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgen. Die AHB soll sich nahtlos an die Therapie von Krebs im Krankenhaus anschließen, spätestens aber zwei Wochen danach beginnen. Voraussetzung für eine AHB ist die abgeschlossene Erstbehandlung von Krebs. Ist eine ambulante Chemotherapie erforderlich, sollte diese bereits vor Antritt der AHB begonnen haben.