Informationen für Betroffene und Angehörige

Ratgeber Rehabilitation nach Krebs

Informationen für Betroffene und Angehörige
 
 

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Betreff

    Ihre Nachricht

    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt.

    Datenschutzerklärung

    Bitte Sicherheitscode übertragen
    captcha


    Warning: array_slice() expects parameter 1 to be array, null given in /www/htdocs/w01a26fe/klinik.net/wp-content/themes/gfmk/sidebar.php on line 5
    Anschlussrehabilitation

    Die onkologische Rehabilitation soll sich im Regelfall an die Erstbehandlung der Krebserkrankung anschließen und innerhalb eines Jahres nach der abgeschlossenen Therapie von Krebs erfolgen. Die Dauer der onkologischen Rehabilitation beträgt im Regelfall drei Wochen.

    Leistungen zur onkologischen Rehabilitation können auch als Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgen. Die AHB soll sich nahtlos an die Therapie von Krebs im Krankenhaus anschließen, spätestens aber zwei Wochen danach beginnen. Voraussetzung für eine AHB ist die abgeschlossene Erstbehandlung von Krebs. Ist eine ambulante Chemotherapie erforderlich, sollte diese bereits vor Antritt der AHB begonnen haben.

    Die Diagnose Krebs ist für die Betroffenen nicht nur in körperlicher Hinsicht ein schwerwiegender Befund, der das alltägliche Leben vollkommen verändert. Die Therapie von Krebs kann ein langwieriger Prozess sein, in dem der Patient auch seelisch häufig Unterstützung benötigt.

    Eine onkologische Rehabilitation in einer Rehaklinik umfasst therapeutische Maßnahmen im psychischen und physiologischen Bereich und schließt sich bestenfalls direkt an die Therapie im Krankenhaus an, kann aber bis zu einem Jahr nach der Erstbehandlung erfolgen. Ziel der Rehabilitation ist es, den Patienten nach seiner Krebsbehandlung wieder in das gesellschaftliche Leben einzugliedern und ihm ein autonomes Leben nach Krebs zu ermöglichen.

    Wunsch- und Wahlrecht

    Die Therapie von Krebs ist ein kräftezehrender Prozess, der von jedem Betroffenen und seinen Angehörigen sehr unterschiedlich verarbeitet wird. Manche Patienten bevorzugen eine Rehaklinik in unmittelbarer Wohnortnähe, um in den gewohnten Alltag mit der Unterstützung von Freunden, Kollegen und Familie zurückzufinden. Andere möchten lieber in eine Rehaklinik, die wohnortentfernt ist. Damit jeder Patient die Möglichkeit hat, selbst über die für ihn bestmögliche Art und die Rehaklinik zu entscheiden, hat der Gesetzgeber das Wunsch- und Wahlrecht im Sozialgesetzbuch IX, § 9 geregelt.